Allgemeine Geschäftsbedingungen der TRANSMOVIA E-COMMERCE & IT-SOLUTIONS, S.L. (blackwater-software.com)
1. Geltungsbereich
1.1 Lieferungen und Leistungen von blackwater-software.com erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist und blackwater-software.com diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
2. Lieferungen und Leistungen
2.1 Angebote von blackwater-software.com sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von blackwater-software.com, spätestens mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
2.2 Inhalt und Umfang der von blackwater-software.com geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen der Partner aus der Auftragsbestätigung von blackwater-software.com.
2.3 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
2.4 blackwater-software.com behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden.
2.5 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. blackwater-software.com kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von blackwater-software.com verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde blackwater-software.com erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat.
2.6 Liefertermine verlängern sich für blackwater-software.com angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von blackwater-software.com nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen etc. blackwater-software.com behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert.
2.7 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzugs ausgeschlossen. Im Übrigen ist der Anspruch begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwerts.
3. Besondere Bestimmungen für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr
3.1 blackwater-software.com hält für Vertragsschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr einen Webshop für Kunden bereit, welche Unternehmer sind.
3.2 Der Kunde kann aus dem Sortiment von blackwater-software.com Produkte, insbesondere Computersoftware und Softwarelizenzen, auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb“ und/oder „Jetzt bestellen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button bzw. Aktivieren der Checkbox „Ich habe die AGB Ihres Shops gelesen und bin mit deren Geltung einverstanden.“ diese abrufbaren und speicherbaren Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
3.3 blackwater-software.com schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die entsprechenden üblichen Funktionen seiner Internet-Dienste-Software (Browser, E-Mail-Programm, z.B. unter „Datei“ und „Drucken“ oder „Speichern“) ausdrucken und/oder speichern kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei blackwater-software.com eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch blackwater-software.com zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages versandt wird.
3.4 Die Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von blackwater-software.com gespeichert. Der Kunde kann die AGB und die Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag auch nach Vertragsschluss jederzeit über die Webseite von blackwater-software.com aufrufen. Als registrierter Kunde kann der Kunde hierzu auf seine vergangenen Bestellungen über den Kunden-Log In-Bereich (Mein Konto) zugreifen. Unsere aktuellen AGB kann der Kunde auch jederzeit direkt über unseren Webauftritt unter der Web-Adresse blackwater-software.com/agb abrufen und über die üblichen Funktionen der Internet-Dienste-Software (Browser) in wiedergabefähiger Form speichern oder ausdrucken.
3.5 Der Kunde kann seine Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Zurücktaste berichtigen. blackwater-software.com informiert den Kunden auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess kann der Kunde auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.
3.6 Die Vertragssprache ist deutsch.
4. Besondere Bedingungen für Cloud-Services
4.1 Der Kunde, welcher über blackwater-software.com sog. Cloud-Service-Produkte (cloud-basierte IT-Service-Lösungen) bzw. sog. Product Subscriptions (laufzeitbeschränkte, lizenzbasierte Nutzungsrechte) für solche Produkte erwirbt, erklärt sich damit einverstanden, die jeweils für das Produkt geltenden besonderen Nutzungsbedingungen, Lizenzbestimmungen und Nutzungsbeschränkungen (Special Product Terms) zu lesen und zu akzeptieren. Im Falle einer Verletzung dieser Pflicht haftet der Kunde ggüb. blackwater-software.com für dadurch entstehende Schäden.
4.2 Der Kunde haftet ebenso für Schadensersatzansprüche von Anbietern der Produkte, welche diese, aufgrund einer Nichtbeachtung von Punkt 4.1 durch den Kunden, ggüb. blackwater-software.com geltend machen.
4.3 Der Kunde haftet ggüb. der blackwater-software.com ebenfalls bei Lizenzüberschreitungen (Produktnutzung über das lizensierte Maß hinaus) und hat den der blackwater-software.com dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
4.4 Sofern für Product Subscriptions keine Mindestlaufzeiten abgeschlossen wurden, kann die blackwater-software.com die Nutzungsrechte ggüb. dem Kunden schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende kündigen. Der Kunde kann im Falle des Nichtvorliegens einer Mindestlaufzeit mit gleicher Frist kündigen. Unberührt bleibt eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.
4.5 Der Kunde informiert blackwater-software.com unverzüglich, sobald er Kenntnis von der Verletzung oder drohenden Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes (sämtliche geistigen Eigentumsrechte) des Produktanbieters (z.B. Microsoft) oder des Cloudbetreibers erhält. Der Kunde überlässt dem jeweiligen Produktanbieter die freie Entscheidung zur Verfolgung der Verletzung bzw. drohenden Verletzung und räumt dem Produktanbieter die vollständige Kontrolle über alle Verfahren in Bezug auf das gewerbliche Schutzrecht ein.
4.6 Sofern durch den Produktanbieter mittels der Produkte für den Kunden personenbezogene Daten genutzt oder verarbeitet werden, gilt der Kunde als die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle. Der Produktanbieter fungiert als Auftragsdatenverarbeiter.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von blackwater-software.com, ansonsten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung aus der im Zeitpunkt der Annahme des Auftrags aktuellen blackwater-software.com Preisliste.
5.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Auslieferungslager von blackwater-software.com. Eine handelsübliche Verpackung der gelieferten Produkte ist in den Preisen eingeschlossen. Sonstige Nebenleistungen oder Kosten des Versands, insbesondere Fracht, Umwelt- und Abwicklungs-pauschalen werden dem Kunden gesondert gemäß jeweils aktueller Preisliste in Rechnung gestellt.
5.3 blackwater-software.com behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen – insbesondere infolge von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – eintreten. Diese wird blackwater-software.com dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
5.4 Zahlungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig. Rechnungstellung erfolgt mit Lieferung. blackwater-software.com ist befugt, auf elektronischem Weg abzurechnen. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, werden ohne weitere Mahnung ab Eintritt der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 9 % p. a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf den Kaufpreis geschuldet. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
5.5 blackwater-software.com ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist blackwater-software.com berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
5.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede einzelne Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis.
5.7 Wird von den Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen, kann blackwater-software.com jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden zur sofortigen Zahlung fällig.
5.8 Die gewährte Zahlungsbedingung besteht hinsichtlich des von blackwater-software.com für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Übersteigt der Auftrag dieses Kreditlimit, behält sich blackwater-software.com vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist blackwater-software.com berechtigt, Barzahlung Zug um Zug gegen Lieferung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.
6. Datenverarbeitung
Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der blackwater-software.com mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die blackwater-software.com im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass blackwater-software.com die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von blackwater-software.com auch innerhalb der blackwater-software.com verwendet.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von blackwater-software.com bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
7.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit im jeweiligen Rechnungswert bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher in Ziffer 7.3 genannten Ansprüche zur Sicherheit an blackwater-software.com ab. blackwater-software.com darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen. Auf Verlangen von blackwater-software.com wird der Kunde blackwater-software.com Namen und Anschrift seiner betroffenen Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen.
7.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von blackwater-software.com hinweisen und blackwater-software.com unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
7.4 Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für blackwater-software.com. In diesem Falle erwirbt blackwater-software.com einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware bzw. an der neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht.
7.5 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von blackwater-software.com an den Kunden, oder bei Anhaltspunkten für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden darf blackwater-software.com zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen.
7.6 Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch blackwater-software.com gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
7.7 Auf Verlangen des Kunden wird blackwater-software.com Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 10 % übersteigt.
7.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von blackwater-software.com. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf die Gegenstände nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit blackwater-software.com über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzen.
8. Gewährleistung
8.1 blackwater-software.com gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich die Partner bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
8.2 blackwater-software.com übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
8.3 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Sachmängelhaftung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung, das Garantiekennzeichen oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
8.4 Sachmängelansprüche verjähren in 24 Monaten und die Verjährung beginnt mit Ablieferung. Sachmängelhaftungsansprüche sind nur mit Zustimmung von blackwater-software.com übertragbar.
8.5 Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von blackwater-software.com zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von blackwater-software.com über. Ist blackwater-software.com zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt blackwater-software.com Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle des Rücktritts oder der Nachlieferung wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile, welche sich aus dem Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Nutzungsdauer, ergibt.
8.6 Die mit der Nachbesserung verbundenen Arbeitskosten bzw. die Transportkosten für die Ersatzlieferung trägt blackwater-software.com. Alle sonstigen mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten trägt der Kunde, es sei denn, diese Kosten stehen außer Verhältnis zum Auftragswert.
8.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen von blackwater-software.com berechnet.
8.8 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung, kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art gelten die jeweils aktuellen Abwicklungsrichtlinien von blackwater-software.com bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen in der jeweils aktuellen Preisliste.
8.9 Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt.
9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
9.1 Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen.
9.2 Der Kunde ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von blackwater-software.com berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen oder die Software zu vermieten. Leasingverträge über gelieferte Software können nur im Rahmen der jeweiligen Herstellerbedingungen bzw. unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften abgeschlossen werden.
9.3 Jede Software ist beim Hersteller registriert und unterliegt im Hinblick auf die Nutzung den jeweiligen Herstellerbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Abnehmer auf das Verbot der Mehrfachnutzung der Software und das Verbot der Weiterübertragung der Nutzungsrechte hinzuweisen. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an blackwater-software.com zu melden.
9.4 blackwater-software.com übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat blackwater-software.com von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
9.5 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde blackwater-software.com von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden.
10. Haftung
10.1 Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden -gleich aus welchem Rechtsgrund- ausgeschlossen. blackwater-software.com haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet blackwater-software.com nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
10.2 Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
10.3 Ist die Haftung von blackwater-software.com ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11. Export- und Importgenehmigungen
11.1 Alle Vertragsprodukte und technisches Know-how werden unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use-Verordnung sowie der US-Ausfuhrbestimmungen von blackwater-software.com geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ist er verpflichtet, die hierzu erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten -einzeln oder in systemintegrierter Form- entgegen dieser Bestimmungen ist untersagt.
11.2 Der Kunde muss sich selbständig über die derzeit gültigen Bestimmungen und Verordnungen informieren (Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus bzw. US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D.C. 20230). Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. blackwater-software.com hat keine Auskunftspflicht.
11.3 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der blackwater-software.com, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet in vollem Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen.
12. EG-Einfuhrumsatzsteuer
Ein Kunde mit Sitz außerhalb Deutschlands hat die Regelungen der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union zu beachten, insbesondere unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer an blackwater-software.com bekanntzugeben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Missachtung hat der Kunde blackwater-software.com den dadurch entstehenden Aufwand zu erstatten.
13. Werbung
Der Kunde erklärt sich bereit – bis auf Widerruf – Werbung von blackwater-software.com per Telefax und eMail zu erhalten.
14. Allgemeine Bestimmungen
14.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann ist. blackwater-software.com ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
15. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigkte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.
Stand: 01.02.2020